Die EU-Geldwäscheverordnung kommt was ändert sich und wo müssen Unternehmen nachjustieren? Steuerberater
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Compliance-Verfahren kritisch überprüfen und entsprechend anpassen müssen. Wesentliche Fortschritte schließen den Übergang zum „all-crimes-approach“ ein, sowie die Ausweitung der Kompetenzen zentraler Meldestellen (FIU). Auch das Setzen einer EU-weiten Obergrenze für Bargeldtransaktionen ist hervorzuheben.
Hauptaufgabe der dort angesiedelten Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht wird sein, die durch https://bwinbet.ch/ die Länder ausgeübte Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor zu koordinieren und zu unterstützen. Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen, hat die BaFin sektorübergreifend zwei Abteilungen eingerichtet, die sich ausschließlich mit diesem Themenkomplex befassen. Beide Abteilungen arbeiten eng mit der Solvenzaufsicht der BaFin zusammen, was einen ganzheitlichen Blick auf die Institute möglich macht. Als integrierte Finanzaufsicht ist die BaFin in der Lage, über Geschäftsbereiche hinweg Zusammenhänge zu erkennen und konsistent und abgestimmt zu handeln.
Zur Einhaltung der EU-Geldwäscherichtlinien ist eine detaillierte Risikoanalyse sowie kontinuierliche Überprüfung essenziell. Firmen erhalten eine Frist von drei Jahren für die Implementierung neuer Regulationen, bevor diese wirksam werden. Diese Phase ist kritisch für die Einbindung erweiterter Due Diligence Prozesse. Es zählt unter anderem die akkurate Erfassung und Analyse von Kundeninformationen durch KYC-Verfahren. Das EU-Geldwäschepaket wird die nationalen Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung einen Strauß neuer Pflichten einführen wird. Zudem koordiniert und überwacht sie die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden.
Ausblick auf die künftige Geldwäscheaufsicht im Finanzsektor
Ziel der Geldwäschebekämpfung ist es, nicht nur die Geldwäsche, sondern auch die Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen, wenn nicht unmöglich, so doch zumindest recht schwierig zu machen. Ein Novum, gerade für den deutschen Wirtschaftsraum, wird die Einführung einer EU-weiten Bargeldobergrenze von 10.000€ für Geschäftstransaktionen sein. Die Europäische Union hat mit dem Anti-Money Laundering (AML) Paket weitreichende Änderungen für die Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht.
- Sie geben ihnen insbesondere auf, ihre Kundinnen und Kunden zu identifizieren, Risikomanagementsysteme einzurichten und verdächtige Transaktionen an die FIU zu melden.
- Seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim im März 2014 hat die Europäische Union allein 14 Sanktionspakete gegen Russland erlassen.
- Sanktionen sind ein staatliches Instrument der außenpolitischen Willensdurchsetzung.
- Es wurden zentrale Änderungen eingeführt, die die Sorgfaltspflichten und die Transparenz des Wirtschaftseigentums erhöhen.
- Auch wenn die einzelnen EU-Mitglieder formal unterschiedliche gesetzliche Umsetzungen der Geldwäschebekämpfung haben, basieren sie alle auf denselben Grundsätzen, die in den oben genannten Geldwäscherichtlinien festgelegt sind.
- Die Meilensteine auf diesem Weg sind entscheidend für Banken und Finanzdienstleister und andere verpflichtete Unternehmen, die sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten müssen.
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Zur Überwachung der neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird in Frankfurt eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Authority for anti-money laundering and countering the financing of terrorism, AMLA) eingerichtet. Die AMLA wird die Aufgabe haben, die risikoreichsten Finanzunternehmen direkt zu beaufsichtigen, bei Versagen der Aufsichtsbehörden einzugreifen und als zentrale Drehscheibe und Vermittler für die Aufsichtsbehörden zu fungieren. Die Richtlinie verpflichtet die verantwortlichen Stellen, die Angaben in den Registern zu den wirtschaftlichen Eigentümern künftig laufend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Geldwäsche-Compliance Teil 1: Die neue EU-Geldwäscheverordnung im Überblick
Eine engere Verzahnung der Anti-Geldwäsche-Organisation und der Sanktions-Compliance in Unternehmen ist erstrebenswert, um die Einhaltung von Finanzsanktionen und die Geldwäscheprävention aus einer Abteilung steuern zu können. Die Verzahnung sollte idealerweise über reine aufbauorganisatorische Maßnahmen wie das Zusammenlegen von Verantwortlichkeiten oder veränderte Berichtslinien hinausgehen. Die Geldwäscheverordnung adressiert nun erstmals spezifische sanktionsrechtliche Anforderungen. Ausweislich ihrer Erwägungsgründe spielen Verpflichtete eine zentrale Rolle als Gatekeeper des Wirtschafts- und Finanzsystems. Daher müssen sie Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu mindern, die sich aus der Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen ergeben. Auf das Einhalten von Finanzsanktionen geht das aktuelle Geldwäschegesetz nicht ein.
Die Maßnahmen sind auf den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Sanktionslistung und dem Zeitpunkt ihrer Anwendung befristet. Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz „Geldwäschegesetz“) regelt Maßnahmen, die verpflichtete Unternehmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen müssen. Zu den verpflichteten Unternehmen gehören beispielsweise Finanzinstitute, Immobilienmakler, Glücksspielanbieter und Güterhändler. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Diese Änderungen spiegeln die zunehmende Komplexität und den wachsenden Druck wider, die auf Unternehmen ausgeübt werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. Die neuen Vorschriften verlangen von den Verpflichteten eine engere Überwachung, umfassendere Dokumentation und eine intensivere Zusammenarbeit innerhalb von Unternehmensgruppen, um die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten. Die Geldwäscheaufsicht durch die BaFin besteht parallel zur sogenannten Solvenzaufsicht, für die neben der BaFin auch die Deutsche Bundesbank sowie die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig sind. In Bezug auf die Geldwäscheaufsicht haben jedoch weder die Deutsche Bundesbank noch die EZB eine Zuständigkeit, mit der Folge, dass der BaFin insofern die alleinige Aufsicht und Regulierung des gesamten Finanzsektors in Deutschland zukommt. Insbesondere die Deutsche Bundesbank ist selbst Verpflichtete nach dem GwG und kann daher insoweit keine Aufsicht ausüben. Die Institute müssen daher ihre Risiken auf diesen Gebieten fundiert und kontinuierlich bewerten.
Sowohl die EU- als auch die US-Regulierungsbehörden gehen aktiv gegen Unternehmen vor, die die Einhaltung der Vorschriften schlecht handhaben, und setzen sie rechtlich durch. In den Vereinigten Staaten verpflichtet der Bank Secrecy Act von 1970 (BSA) die Finanzinstitute zur Überwachung der Kundenaktivitäten und zur Meldung verdächtiger Transaktionen, um die Geldwäsche zu bekämpfen. Mit dem Patriot Act von 2001 wurden die AML-Vorschriften in den USA weiter verschärft. Das EU-AML-Paket stellt die Geldwäscheprävention vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für eine effektivere Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Auf europäischer Ebene gelten zusätzlich die AML-Richtlinien der EU, die einheitliche Standards setzen und länderübergreifende Zusammenarbeit fordern. Obwohl Prävention und Strafverfolgung unterschiedliche Schwerpunkte haben, sind sie eng miteinander verknüpft. Eine effektive Prävention durch die Akteure des Finanzmarkts legt den Grundstein für die Strafverfolgung, indem sie verdächtige Aktivitäten frühzeitig erkennt und der FIU sowie den Strafverfolgungsbehörden wichtige Informationen liefert.
